Die „Initiative Ausstellungsvergütung“ begrüßt den Vorstoß der VG Bild-Kunst, in das Meldeverfahren der Berufsgruppe I – Bildende Künstlerinnen und Künstler – auch eine „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ aufzunehmen und darüber in der Mitgliederversammlung am 29. Juli 2017 abstimmen zu lassen. Das zukünftige Meldeverfahren soll durch eine einfache Angabe von Ausstellungstätigkeiten, die im Verteilungsplan näher definiert werden, dem Mitglied die Möglichkeit bieten, unkompliziert und effektiv zu seiner Ausschüttung zu kommen. Diese Änderung des Verfahrens war notwendig geworden, weil das Verwertungsgesellschaften-Gesetz auf europäischer Ebene harmonisiert wurde und es im alten Verfahren Lücken gab, die häufig zu Betrugsfällen führten. Nicht zu verwechseln ist diese „Kopiervergütung Kunstausstellungen“ der VG Bild-Kunst mit einer Ausstellungsvergütung, deren Verankerung im Urhebergesetz die Initiative Ausstellungsvergütung, ein Zusammenschluss der größten Künstlerverbände, seit Langem fordert.
Weitere Informationen:
http://initiativeausstellungsverguetung.de/pressemitteilung-kopierverguetung-kunstausstellungen-der-vg-bild-kunst
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